Öffentliche Finanzierungshilfen
Stand: September 2016
1. Investitionszuschüsse
Eine Förderart ist die Gewährung von Zuschüssen zu Investitionen eines Unternehmens. Die Kreise Olpe und Siegen-Wittgenstein sind kein Fördergebiet, in dem Zuschüsse dieser Art bewilligt werden.
2. Zuschüsse zur Überbrückung des Lebensunterhalts
Eine andere Förderart ist die Gewährung von Zuschüssen zur Überbrückung des Lebensunterhalts in der Anlaufphase der Existenzgründung. Hier besteht die Möglichkeit, einen Gründungszuschuss zur Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit über die Agentur für Arbeit zu erhalten, wenn die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus erfolgt und weitere Bedingungen erfüllt sind. Informationen hierzu erteilt Ihnen die Agentur für Arbeit in Siegen, Olpe, Burbach und Bad Berleburg.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Empfänger von Arbeitslosengeld II vom JOBCENTER (vormals ARGE) bezuschusst werden. Informationen erteilen die JOBCENTER bzw. die KM:SI, Wirtschaftsförderung des Kreises Siegen-Wittgenstein.
3. Darlehen und Bürgschaften
Die übliche Förderung für Existenzgründungen besteht in der Gewährung von zinsverbilligten bzw. haftungsfreigestellten Darlehen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Mitgliedern des Arbeitskreises RENEX, Ihrer Hausbank bzw. unmittelbar bei der KfW oder der NRW Bank. Ein entsprechendes ausführliches Merkblatt ist als Download auf der dieser Homepage hinterlegt
www.kfw.de ; www.nrwbank.de ; Zu Bürgschaften: www.bb-nrw.de
4. Meistergründungsprämie
Für Meister im Handwerk besteht die Möglichkeit, eine Meistergründungsprämie des Landes NRW in Höhe von 7.500,- Euro als nicht rückzahlbaren Zuschuss zu erhalten, wenn bei Gründung ein Mitarbeiter für mindestens zwei Jahre als Vollzeitkraft beschäftigt wird und das Investitionsvolumen 15.000,- Euro übersteigt. Informationen erhalten Sie bei der Handwerkskammer. www.lgh.de
Sparkassen und Volksbanken
Bürgschaften
Wenn für das Gründungsvorhaben und dessen Finanzierung die Sicherheiten nicht ausreichen, dann besteht die Möglichkeit über die Bürgschaftsbank des Landes NRW eine Bürgschaft zu beantragen:
Zu Bürgschaften: www.bb-nrw.de
Förderung für Arbeitssuchende
Eine andere Förderart ist die Gewährung von Zuschüssen zur Überbrückung des Lebensunterhalts in der Anlaufphase der Existenzgründung. Hier besteht die Möglichkeit, einen Gründungszuschuss zur Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit über die Agentur für Arbeit zu erhalten, wenn die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus erfolgt und weitere Bedingungen erfüllt sind. Informationen hierzu erteilt Ihnen die Agentur für Arbeit in Siegen, Olpe, Burbach und Bad Berleburg.
Merkblatt: Freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Empfänger von Arbeitslosengeld II vom JOBCENTER (vormals ARGE) bezuschusst werden. Informationen erteilen die JOBCENTER bzw. die KM:SI, Wirtschaftsförderung des Kreises Siegen-Wittgenstein.
Förderung für das Handwerk
Meistergründungsprämie
Für Handwerksmeister und Handwerksmeisterinnen besteht die Möglichkeit, eine Meistergründungsprämie des Landes NRW in Höhe von 7.500,- Euro als nicht rückzahlbaren Zuschuss zu erhalten, wenn bei Gründung ein Mitarbeiter für mindestens zwei Jahre in dem Betrieb als Vollzeitkraft beschäftigt wird und das Investitionsvolumen 15.000,- Euro übersteigt. Der Antrag muss vor Gründung bei ihrer Handwerkskammer gestellt werden. Informationen dazu erhalten Sie bei der Handwerkskammer Südwestfalen.
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