Broschüren

STARTHILFE: DER ERFOLGREICHE WEG IN DIE SELBSTÄNDIGKEIT

Existenzgründungen sind vor allem dann erfolgreich, wenn sie wohl überlegt und sorgfältig geplant sind. Mit der vorliegenden Broschüre möchte Ihnen das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie einen knappen und verständlichen Überblick über alle wichtigen Belange und Fragen geben, die Sie auf dem Weg in die Selbständigkeit unbedingt berücksichtigen sollten.

 

Formalitäten

  1. Grundsätzlich gilt in Deutschland der Grundsatz der Gewerbefreiheit. Der Existenzgründer/die Existenzgründerin sollte jedoch prüfen, ob die aus zu übende Tätigkeit einer Erlaubnispflicht unterliegt (Verschiedene freie Berufe, Handwerksberufe, Gastronomie, Taxi, etc.).
  2. Die gewerbliche Tätigkeit ist so dann bei dem zuständigen Ordnungsamt der Gemeinde / Stadt anzumelden ( bmwi-Wegweiser.de) Das Ordnungsamt schickt eine Durchschrift der Gewerbeanmeldung an verschiedene Institutionen. Hierzu zählen insbesondere:
  3. Das Finanzamt, das Ihnen eine Steuernummer zuteilt.
  4. Die Agentur für Arbeit, die Ihnen eine Betriebsnummer erteilt, unter der Ihr Betrieb zukünftig sozialversicherungsrechtlich geführt wird. Hotline 01801 / 664466
  5. Das Bauamt, welches die Standortfragen, wie z.B. Nutzungsänderung überprüft.
  6. Das Amt für Arbeitsschutz und das Staatliche Umweltamt als Nachfolgeinstitution der ehemaligen Gewerbeaufsichtsämter.
  7. Die Zentralstelle der Berufsgenossenschaften, die Ihre zuständige Berufsgenossenschaft informiert. Hier besteht jedoch auch Ihrerseits eine Anmeldepflicht innerhalb von 8 Tagen nach der Gewerbeanmeldung. (www.dguv.de)
  8. Bei der Infoline der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) erfahren Sie, welche Berufsgenossenschaft für Sie zuständig ist. Die Nr. lautet: 08006050404.

Allgemeine Anmerkungen:

  • Wenn Sie Arbeitnehmer einstellen, treffen Sie klare arbeitsrechtliche Abmachungen. Schließen Sie Arbeitsverträge ab. Arbeitnehmer müssen sofort bei der Krankenkasse angemeldet werden. Das gleiche gilt für den Lehrling.
  • Sie sind u.a. verpflichtet, Gesetze, Verordnungen oder vorgeschriebene Bekanntmachungen in Ihrem Betrieb auszuhängen. Ein Nichtaushang kann zu Bußgeldern führen. 
  • Seien Sie vom ersten Tag an korrekt in Ihren Aufzeichnungen für die Buchführung. Sie führen diese nicht nur für das Finanzamt, sondern auch um betriebswirtschaftliche Erkenntnisse für sich selbst zu gewinnen.
  • Sie müssen sich auch um den betrieblichen Versicherungsschutz und um Ihre persönliche Risikovorsorge kümmern. 
  • Denken Sie daran, dass alles organisch wachsen muss. Auch ein Betrieb, der aufgebaut oder übernommen wird. Ein Betrieb, der langsam und stetig auf gesunder Grundlage wächst, hat in der Regel langfristig Bestand.

Businessplan

Die Beschreibung der eigenen Idee und des Vorhabens der Gründung in einem Geschäftsplan hilft Ihnen und bietet potenziellen Fördergebern wie Bank, Agentur für Arbeit, etc. ihr Vorhaben einzuschätzen. Hier finden Sie Muster:

Orientierung für die Erstellung von Businessplänen

Businessplan: Leitfaden für ein Unternehmenskonzept

Beispiel für ein Unternehmenskonzept

Kleiner Geschaeftsplan

Businessplan Gründer Zeiten 07

Gewerbeanmeldung

Die Anmeldung des Gewerbes erfolgt an dem zuständigen Gewerbeamt Ihrer Stadt/Gemeinde:
Ausführliche Informationen erhalten Sie:

http://www.bmwi-wegweiser.de

Die jeweiligen Ansprechpartner Ihrer Stadt/Gemeinde finden Sie hier!

Letzte Änderung: 14.04.2022
© 2020 RENEX