Öffentliche Finanzierungshilfen

Ausführliches Merkblatt

Stand: September 2016

1. Investitionszuschüsse

Eine Förderart ist die Gewährung von Zuschüssen zu Investitionen eines Unternehmens. Die Kreise Olpe und Siegen-Wittgenstein sind kein Fördergebiet, in dem Zuschüsse dieser Art bewilligt werden.

2. Zuschüsse zur Überbrückung des Lebensunterhalts

Eine andere Förderart ist die Gewährung von Zuschüssen zur Überbrückung des Lebensunterhalts in der Anlaufphase der Existenzgründung. Hier besteht die Möglichkeit, einen Gründungszuschuss zur Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit über die Agentur für Arbeit zu erhalten, wenn die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus erfolgt und weitere Bedingungen erfüllt sind. Informationen hierzu erteilt Ihnen die Agentur für Arbeit in Siegen, Olpe, Burbach und Bad Berleburg.

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Empfänger von Arbeitslosengeld II vom JOBCENTER (vormals ARGE) bezuschusst werden. Informationen erteilen die JOBCENTER bzw. die KM:SI, Wirtschaftsförderung des Kreises Siegen-Wittgenstein.

3. Darlehen und Bürgschaften

Die übliche Förderung für Existenzgründungen besteht in der Gewährung von zinsverbilligten bzw. haftungsfreigestellten Darlehen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Mitgliedern des Arbeitskreises RENEX, Ihrer Hausbank bzw. unmittelbar bei der KfW oder der NRW Bank. Ein entsprechendes ausführliches Merkblatt ist als Download auf der dieser Homepage hinterlegt

www.kfw.de ; www.nrwbank.de ; Zu Bürgschaften:  www.bb-nrw.de

4. Meistergründungsprämie

Das Land NRW fördert Gründungen von Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeistern durch das Förderprogramm "Meistergründungsprämie" mit bis zu 10.500 Euro.

Gefördert werden neben Neugründungen und Betriebsübernahmen auch die Beteiligung an einem bestehenden oder neu gegründeten Unternehmen mit mindestens 50 Prozent des gezeichneten Kapitals.

Es handelt sich um einen nicht zurückzuzahlenden Zuschuss für die Existenzgründung.

Link: www.hwk-swf.de

Sparkassen und Volksbanken

Bürgschaften

Wenn für das Gründungsvorhaben und dessen Finanzierung die Sicherheiten nicht ausreichen, dann besteht die Möglichkeit über die Bürgschaftsbank des Landes NRW eine Bürgschaft zu beantragen:

Zu Bürgschaften:  www.bb-nrw.de

Förderung für Arbeitssuchende

Eine andere Förderart ist die Gewährung von Zuschüssen zur Überbrückung des Lebensunterhalts in der Anlaufphase der Existenzgründung. Hier besteht die Möglichkeit, einen Gründungszuschuss zur Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit über die Agentur für Arbeit zu erhalten, wenn die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus erfolgt und weitere Bedingungen erfüllt sind. Informationen hierzu erteilt Ihnen die Agentur für Arbeit in Siegen, Olpe, Burbach und Bad Berleburg.

Merkblatt: Gründungszuschuss

Merkblatt: Freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Empfänger von Arbeitslosengeld II vom JOBCENTER (vormals ARGE) bezuschusst werden. Informationen erteilen die JOBCENTER bzw. die KM:SI, Wirtschaftsförderung des Kreises Siegen-Wittgenstein.

Förderung für das Handwerk

Meistergründungsprämie

Das Land NRW fördert Gründungen von Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeistern durch das Förderprogramm "Meistergründungsprämie" mit bis zu 10.500 Euro.

Gefördert werden neben Neugründungen und Betriebsübernahmen auch die Beteiligung an einem bestehenden oder neu gegründeten Unternehmen mit mindestens 50 Prozent des gezeichneten Kapitals.

Es handelt sich um einen nicht zurückzuzahlenden Zuschuss für die Existenzgründung.

Link: www.hwk-swf.de

Letzte Änderung: 14.04.2022
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